Länderinformationen Norwegen

Einreisebestimmungen 

Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monate in Norwegen aufhalten und benötigen zur Einreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis.
Für Kinder von 0 - 12 Jahren ist ein eigener Kinderausweis/Kinderreisepass mit Lichtbild erforderlich. 

Mitnahme Minderjähriger ohne Erziehungsberechtigung:
Falls Kinder mitreisen, für die Sie nicht erziehungsberechtigt sind, müssen Sie Folgendes mitführen:
1.    einen gültigen Kinderausweis 
2.    eine Vollmacht für die Erteilung eines Erziehungsauftrages für die Dauer der Reise (Personensorgevollmacht) 
3.    Ausweiskopie der/des Erziehungsberechtigten/Kontaktdaten

Bundespolizei
Falls Sie Ihren Personalausweis vergessen haben oder dieser ungültig ist, wenden Sie sich bitte an eine Dienststelle der Bundespolizei. In Kiel finden Sie diese im Kieler Hauptbahnhof, Sophienblatt 25 - 27, 24103 Kiel, Tel.: 0431-661890.

Zollbestimmungen

Wenn Sie in Norwegen einreisen und keine Waren zu verzollen haben, nutzen Sie den grünen Ausgang bzw. die grüne Spur. Sollten Sie zoll- oder steuerpflichtige Waren einführen, nutzen Sie bitte den roten Ausgang. 

Devisen
Norwegische sowie ausländische Geldscheine und Münzen im Wert bis NOK 25.000 dürfen zollfrei eingeführt werden. 

Zoll- und abgabenfreie Quote
Innerhalb der Wertgrenzen von NOK 6.000 können Sie folgende Waren zoll- und abgabenfrei einführen. Die Quote ist pro Person:

  • Spirituosen über 22 und bis 60 Vol.-%: Höchstmenge 1 Liter
  • Wein über 2,5 und bis 22 Vol.-%: Höchstmenge 1,5 Liter
  • Bier über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier) oder Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol-%: Höchstmenge 2 Liter
  • Zigaretten und andere Tabakwaren (z. B. Snus und Kautabak): Höchstmenge 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren
  • Zigarettenpapier: max. 200 Blatt

Umwandlungsregeln für Alkohol und Tabak:

  • Die Freimenge für Spirituosen kann in 1,5 Liter Wein bzw. Bier, Alcopop oder Cidre umgewandelt werden.
  • Die Freimenge für Wein kann in Bier, Alcopop oder Cidre im Verhältnis 1:1 umgewandelt werden.
  • Wein sowie Bier, Alcopop und Cidre können nicht in Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt umgewandelt werden.
  • Alkohol kann nicht in Tabak umgewandelt werden.
  • Mit der Wirkung von 1.Januar 2022 kann die gesamte Tabakmenge nicht mehr in Bier oder Wein umgewandelt werden.

Für eine einfache Berechnung verschiedener Freimengen steht Ihnen die App der norwegischen Zollbehörde zum Download zur Verfügung: https://www.toll.no/en/services/norwegian-customs-app   

Altersgrenzen
Bier, Wein oder Tabak dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Alkoholika mit über 22 % Alkoholgehalt dürfen nur von Personen über 20 Jahren eingeführt werden. 

Vereinfachte Verzollung für Privatpersonen
Über die zollfreie Quote hinaus dürfen bis zu 27 Liter Bier oder Wein sowie bis zu 4 Liter Spirituosen, 400 Zigaretten und 500 Gramm Tabak oder Snus/Kautabak eingeführt werden, müssen aber verzollt werden (roter Ausgang).

Fleischwaren und Milchprodukte
Sie dürfen aus Ländern des EWR bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüsen (keine Kartoffeln) sowie insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Futtermittel mitbringen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Beschränkung nicht betroffen. Die Wertegrenze einschließlich der o.g. Genussmittel liegt bei NOK 6.000.

Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten:
• Drogen, Giftstoffe, Arzneimittel 
• Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Vol.-% Alkohol 
• Waffen und Munition 
• Feuerwerkskörper 
• Kartoffeln 
• Säugetiere, Vögel und exotische Tiere 
• Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
• Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukte aus Staaten außerhalb des Europäischen
  Wirtschaftsraums (EWR)

Medikamente 
Medikamente dürfen nur in kleineren Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. 

Kraftstoffe 
Bis zu 600 Liter in den serienmäßig eingebauten Kraftstofftanks des Beförderungsmittels. Zusätzlich dürfen pro Beförderungsmittel 10 Liter Kraftstoff in einem zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden. Auf Fähren kann je nach Reederei die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister aus Sicherheitsgründen verboten sein.

Bedrohte Tier- und Pflanzenarten
Die Ein- und Ausfuhr bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie aus diesen hergestellte Produkte aus Norwegen sind gesetzeswidrig. Die Ausfuhr von Eiern bedrohter Vogelarten ist ebenfalls verboten.

Weitere Informationen zu den Zoll- und Einfuhrbestimmungen finden Sie beim norwegischen Zoll unter https://www.toll.no/en/l/languages/de/norwegische-zollbestimmungen/  

Haustiere

Vorschriften für Reisende mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen 
1.    Identifikation:  Das Tier muss eine/n Identifikation/Mikrochip haben. Tätowierungen werden jetzt nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 03.07.2011 versehen wurde. Nach dem 03.07.2011 ist ein Mikrochip erforderlich. Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.

2.    Tollwutimpfung: Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens im Alter von drei Monaten) gegen Tollwut geimpft werden. Es darf  nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise aus tollwutfreien Staaten.

3.    Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis): Hunde müssen gegen Bandwurmbefall  mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb von 1 bis 5 Tagen vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.

4.    Ausweis: Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder). 

5.    Wenn Sie aus der EU oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgezeigt werden (roter Ausgang/rote Spur). 

6.    Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von bis zu fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr richten.

7.    Ausnahmen für die Einreise mit Hunden von Schweden: Wenn Sie von Schweden einreisen, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren ohne das Tier beim Zoll anzumelden.

8.    Folgende Hunderassen sind in Norwegen verboten und können somit auch nicht eingeführt werden: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfshund sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Wolf und Hund.

Die ausführlichen Informationen und Bestimmungen finden Sie unter: https://www.mattilsynet.no/ Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Tierarzt.

Autofahren in Norwegen

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 80 km/h. Lediglich auf einigen ausgeschilderten Schnellstraßen darf man 100 km/h fahren. 
Autos mit Anhänger dürfen grundsätzlich nur 80 km/h fahren. 
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt Tempo 50 km/h, in Wohngebieten meist Tempo 30 km/h. 
Das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenzen wird in Norwegen mit Geldstrafen bis zu NOK 7.000 oder in ernsteren Fällen sogar mit einem Fahrverbot hart bestraft.

Promillegrenze
Autofahren unter Alkoholeinwirkung wird in Norwegen streng bestraft, im schlimmsten Fall ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Die Höchstgrenze für Alkohol im Blut liegt bei 0,2 Promille.
Alkoholkontrollen sind auch beim Eintreffen der Fähren üblich.

Fahren mit Licht
Für alle Fahrzeuge in Norwegen ist das Fahren mit Abblendlicht oder tagsüber alternativ mit Tagfahrlicht gesetzlich vorgeschrieben. 

Anschnall- und Helmpflicht
Auch in Norwegen gilt Anschnallpflicht für Fahrer und alle Beifahrer. Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, dürfen nur in einem Kindersitz im Auto transportiert werden (Säuglinge in einer Babyschale). Wer Motorrad oder Moped fährt, muss stets einen Helm tragen.

Mobiltelefone
Beim Autofahren darf das Mobiltelefon nur mit einer Freisprechanlage genutzt werden.

Reifen 
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee und Eis) mit Schneeketten ausgerüstet sein. Sofern Winterreifen verwendet werden, ist eine Mindestprofiltiefe 3 mm vorgeschrieben.

Schneeketten
Die Mitnahme von Schneeketten wird dringend empfohlen, da es auch zu Beginn und am Ende der Skisaison in den Skigebieten durchaus noch zu Neuschnee und sehr winterlichen Verhältnissen kommen kann. Speziell die letzten Kilometer zu vielen Unterkünften mit teilweise schmalen Straßen und steilen Anstiegen können dann ohne Schneeketten zum Problem werden.

Schneeketten-Spray:
Dieses Reifenhaftspray dient als Anfahrhilfe bei winterlichen Straßenverhältnissen. Es ist jedoch nur eine kurzfristige Lösung bei glatten Straßen und stellt keinen Ersatz für den Einsatzbereich von Schneeketten dar.

Versicherung
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Benötigte Dokumente 
Um in Norwegen ein Auto führen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein, der in dem Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben, ausgestellt worden sein muss. Sie müssen den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Sollte Ihr Führerschein in einem Nicht-EU-Land ausgestellt sein, kann ein Internationaler Führerschein (IDP) verlangt werden. 

Pannen und Pannenhilfe
Um für Pannen und Unfälle gerüstet zu sein, müssen Sie mindestens ein rotes Warndreieck und eine gelbe Warnweste mitführen.
Wenn Sie Hilfe bei der Bergung oder technische Hilfe benötigen, können Sie folgende Nummern wählen:

•    NAF (Norges Automobil-Forbund): +47-23 21 31 00 
•    KNA (Kongelig Norsk Automobilklub): +47-21 60 49 00
•    24-Stunden Pannennotdienst: 81 00 05 05

Notruf
Feuer: 110 / Polizei: 112 / Polizei: (nur von Mobiltelefonen aus) 911 / Krankenwagen: 113

Tankstellen
Tankstellen sind in der Regel zwischen 7 und 22/23 Uhr (in den Städten vereinzelt 24/7) geöffnet. Tankstellen sind in großer Zahl vorhanden, jedoch werden im hohen Norden die Abstände zwischen den einzelnen Stationen größer. SB-Automaten gibt es kaum. 

Diesel
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland getankter Diesel nur bis zu einer Temperatur von ca. -18°C flüssig bleibt, ab ca. -19°C flockt der Diesel – mit der Folge, dass Ihr Auto nicht mehr fährt und eine kostenintensive Reparatur unumgänglich ist. Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reise bei Ihrer Autowerkstatt oder tanken Sie in Norwegen – der Diesel dort bleibt bis ca. -31°C flüssig!
In Oslo gibt es kein permanentes Dieselfahrverbot. Sollte es bei entsprechenden Werten dazu kommen, gilt dies nicht für die Umgehungsstraßen, so dass Sie problemlos Ihr Zielgebiet erreichen werden.

E-Ladestationen
In Norwegen steht eine massiv ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung. Es gibt landesweit über 19.000 öffentliche Ladesäulen. Auf fast allen Hauptverkehrsstraßen finden sich alle 50 Kilometer mindestens zwei Schnellladesäulen. 

Autogas/LPG
Das am häufigsten verwendete Anschlusssystem an den Füllstationen ist der Bajonett-Anschluss („NL-Adapter“). Viele Stationen halten einen Adapter bereit, so dass Sie den Anschluss nutzen können, auch wenn Ihr Auto ein anderes System unterstützt. Wir empfehlen jedoch einen eigenen Adapter mitzuführen. 
Hier erhalten Sie eine Liste mit LPG-Stationen in Norwegen: http://www.gjelstenli.no/lpg/FyllestasjonerNorge.htm   

Mautstraßen

Alle Fahrer, ungeachtet der Nationalität, müssen in Norwegen Maut bezahlen. Die Maut für die einzelnen Strecken wird an derzeit mehr als 300 automatischen Mautstationen erhoben, die durch blaue Schilder mit einem Kamerasymbol und »Kr« für norwegische Kronen gekennzeichnet werden.

Bei der Durchfahrt durch die Mautstationen wird das Fahrzeugkennzeichen elektronisch erfasst. Der Fahrzeughalter eines nicht in Norwegen zugelassenen Fahrzeugs erhält per Post eine Gebührenrechnung von Epass24 (Park Trade Europe AB). Die Bezahlung erfolgt per Inlands-Standardüberweisung oder online. Eine Bezahlmöglichkeit vor Ort gibt es nicht.
 
Vor der Reise können Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen online bei Epass24 registriert und für sie ein persönliches Konto eingerichtet werden; dies ist jedoch keine Pflicht. Mit dem Konto kann man die Rechnungen per E-Mail erhalten, sie online verwalten, Fälligkeitstermine einsehen und Zahlungen vornehmen. Der Rechnungsbetrag kann auch online direkt mit einer Kreditkarte verrechnet werden. 
 
In Städten mit umwelttechnischer Differenzierung wie Bergen und Oslo zahlen emissionsarme Fahrzeuge nach Registrierung der umwelttechnischen Daten (wie z.B. die Euro-Emissionsklasse) bei AutoPASS weniger Maut. Ein AutoPASS-Vertrag ist nicht erforderlich. 

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Registrierung finden unter https://www.epass24.com/de/

Zahlungsmittel

Die norwegische Währung besteht aus Kronen (NOK) zu 100 Øre. Norwegen ist nicht Mitglied der EU und hat auch nicht den Euro eingeführt. Øre-Münzen sind nicht mehr im Umlauf, sodass die zu zahlenden Beträge immer auf Kronen gerundet werden.
Sie können in Norwegen auch kleine Beträge mit Kreditkarte zahlen. In Norwegen werden alle gängigen deutschen Karten akzeptiert. 
Sowohl Maestro- als auch Cirrus-Karten können normalerweise zum Bezahlen eingesetzt werden. Zum Teil wird die Geheimnummer der Karte benötigt. Mit der EC-Karte oder der Kreditkarte und Geheimnummer bekommt man an den meisten Automaten Geld. 

Es wurden am 18.10.2019 neue 50- und 500-Kronen-Scheine eingeführt. Die alten 50-, 100,- 200- und 500-Kronen-Scheine sind nicht mehr gültig. Bitte beachten Sie, dass in einigen Läden kein Bargeld mehr akzeptiert wird und nur noch mit Karte gezahlt werden kann.

Telefonieren im Ausland

Seit dem 15. Juni 2017 gibt es grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, so dass Sie evtl. nicht Ihr volles Datenvolumen zur Verfügung haben. 

Die EU-Roaming-Verordnung gilt ausschließlich für die Mobilfunknutzung und Datenverbindungen an Land. Wer auf der Fährüberfahrt telefonieren oder surfen will, muss weiterhin mit hohen Kosten rechnen, da das Handy auf ein satellitengestütztes Netz zugreift, wenn es zu weit von Funkmasten entfernt ist.

Unterkunft

Extras
Vorab gebuchte und bezahlte Extras (z. B. Bettwäschesets, Kinderbett und -stuhl) liegen i. d. R. für Sie in der Unterkunft bereit. Extras, die Sie selber direkt vor Ort buchen, müssen direkt im Zielgebiet bezahlt werden.

Bettwäsche und Handtücher
Soweit nicht dazu gebucht oder in der Beschreibung der Unterkunft vermerkt, sind Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher grundsätzlich selbst mitzubringen. 

Endreinigung
Ob die Endreinigung bei Abreise inkludiert ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Sie können die Endreinigung ggf. auch vor Ort nachbuchen und direkt zahlen.

Strom
220 V Wechselstrom. Steckkontakte wie in Deutschland üblich.

Anreise
Bitte prüfen Sie sofort nach Bezug Ihrer Unterkunft, ob alles in Ordnung ist. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die Rezeption, so dass schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Beschwerden nach Beendigung der Reise können nur bedingt berücksichtigt werden.

Nützliche Adressen

Königliche Norwegische Botschaft      
Rauchstraße 1                  
10787 Berlin                    
Tel.: 030-50 50 58 601                
E-Mail: emb.berlin@mfa.no          
www.norway.no                  

Innovation Norway
Caffamacherreihe 5
20355 Hamburg
Tel.: 040-22 94 150
Fax: 040-22 94 15 88
www.visitnorway.de

Stand März 2024 - Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.